Behinderte Menschen können genauso arbeiten, wie Menschen ohne Behinderung.
Manche behinderte Menschen brauchen dafür Unterstützung.
Der Integrations-Fach-Dienst Hochtaunus hilft Ihnen.
Wir beraten Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber.
Wir unterstützen Sie beim Thema Arbeit.
Zum Beispiel:
Wir überlegen zusammen, was Sie gut können. Und was Sie noch lernen müssen.
Integrations-Fach-Dienste unterstützen auch bei Problemen an der Arbeit.
Wir unterstützen wenn der Chef mit der Arbeit nicht zufrieden ist.
Dann sprechen wir mit dem Chef.
Wir unterstützen, wenn es Probleme mit Kollegen gibt. Dann sprechen wir mit den Kollegen.
Wir helfen, eine Lösung zu finden.
Die Fach-Leute vom Integrations-Fach-Dienst bezahlt das Integrationsamt.
Rufen Sie an. 06171/8877511
Oder schreiben Sie eine E-Mail ifd-htk@perspektivenev.de
Wir helfen Ihnen gern.
Die IFD beraten, begleiten und informieren Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung (Grad der Behinderung 30 oder 40 mit positivem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit) bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz. Wir sind eine neutrale Beratungsstelle bei allen Fragen zur Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei.
Das gemeinsame Ziel ist ein zufriedenstellendes Beschäftigungsverhältnis für Sie und für Ihren Arbeitgeber.
https://www.integrationsamt-hessen.de/fuer-behinderte-beschaeftigte/voraussetzungen-fuer-leistungen/
Dauer, Art und Umfang unseres Beratungsangebotes richten sich nach Ihrem Bedarf – möglich sind:
Erfahrungsgemäß ist es günstig, den IFD frühzeitig einzuschalten. Sollten wir nicht die „richtige Adresse“ für Ihr Anliegen sein, helfen wir Ihnen, Kontakte zu anderen Fachdiensten herzustellen.
Es gibt spezialisierte IFD für Menschen mit Hörbehinderung, an die wir entsprechend weiter verweisen (siehe auch www.integrationsaemter.de/ifd). Die nächst gelegenen IFD für Menschen mit Hörbehinderung befinden sich in Frankfurt am Main und Wiesbaden.
Werkstattbeschäftigte finden Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung von Praktika und der Anbahnung einer beruflichen Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt neben den dafür zuständigen Mitarbeiter*innen der Werkstätten (Fachkräfte für berufliche Integration – FBI) auch zusätzlich bei den IFD.
Dazu arbeiten die IFD eng zusammen mit den ortsansässigen Werkstätten (WfbM), der Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern und regionalen Netzwerken.
Das seit 2018 in Hessen mögliche Budget für Arbeit (https://www.lwv-hessen.de/arbeit-beschaeftigung/begleitete-beschaeftigung/budget-fuer-arbeit/) stellt eine hervorragende Möglichkeit für Mitarbeiter*innen aus WfbM dar, abgesichert und gleichzeitig auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein. Ziel ist die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hierzu werden vom LWV langfristige Lohnkostenzuschüsse gezahlt.
Erster Ansprechpartner*innen hierfür sind die FBI-Kräfte der Werkstätten selbst – in einem gemeinsamen Förderplangespräch mit der/dem schwerbehinderten Arbeitnehmer*in, der WfbM, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV), dem/der zukünftigen Arbeitgeber*in und dem IFD als Unterstützer und Ansprechpartner für eine berufliche Begleitung vom ersten Tag an, wird eine tragfähige und langfristige Lösung auf dem ersten Arbeitsmarkt erarbeitet und vereinbart.